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Nationale Umsetzung
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Die EMV - Richtlinie ist in Deutschland in einer eigenständigen Rechtsnorm umgesetzt, nämlich mit dem
 
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
 
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.7.2009; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. I, Seite 2409
 
 
Als übergeordnete Rechtsnorm, die gleichzeitig die EG-Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit umsetzt besteht in Deutschland das
 
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).
 
Diese Rechtsnorm mit ihren Verordnungen ist in der Regel zusätzlich zum EMVG anzuwenden, da die dort behandelten Betriebsmittel eben auch unter Rechtsverordnungen zum GPSG fallen.
 
 
Sie gelangen durch anklicken der vorstehenden verlinkten Textzeilen zu einem Link des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der JURIS GmbH. Damit erhalten Sie den Text der Rechtsverordnung jeweils in der aktuellen Fassung.
Beachten Sie aber bitte, dass die dort zur Verfügung gestellten Daten lediglich informativen Charakter haben. Einzig die Fassung in Papierform des Bundesgesetzblattes ist verbindlich.