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Richtlinie 2004/108/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG

 
Die Richtlinie regelt, wie elektrische Betriebsmittel beim Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschaffen sein müssen, um ein ausreichendes Maß der elektromagnetischen Verträglichkeit gewährleisten zu können und zwar sowohl hinsichtlich der Störfestigkeit, als auch hinsichtlich möglicher Störaussendungen.
 
Der durch die ursprüngliche Richtlinie 89/336/EWG geschaffene Rahmen musste im Zuge der Vereinfachung von EG - Richtlinien erweitert, verbessert und klarer umrissen werden. Deshalb kam es zur Auflage einer neuen Richtlinie.
 
Für Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, ist das Ausstellen einer EG - Konformitätserklärung (aber nicht zwingend die Mitgabe mit dem Produkt) und die Anbringung eines CE-Zeichens obligatorisch.
 
Die Bewertung der Übereinstimmung der Produkte nach EMV - Richtlinie mit den zutreffenden grundlegenden Anforderungen erfolgt häufig anhand von harmonisierten Normen.
 
Folgende Konformitätsbewertungsverfahren sind anzuwenden für die Produkte, die unter diese Richtlinie fallen:
 
- Modul A (interne Fertigungskontrolle); eine benannte Stelle darf auf Wunsch des Herstellers jederzeit einbezogen werden.
 
Typisch für elektrische Betriebsmittel kann es aber sein, dass sie Bestandteil anderer Produkte werden und somit Teil einer Einheit, deren Konformität auch nach anderen Europäischen Richtlinien zu bewerten ist. (z.B. nach Maschinenrichtlinie)
 
Link zur Erläuterung der Konformitätsbewertungsmodule nach dem "Gesamtkonzept"
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